Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Mix Fördertechnik und Stahlbau GmbH für die Lieferung von Waren und
Werkleistungen sowie hiermit verbundene Dienstleistungen.
1. Allgemeines
1. Für die Lieferungen von Waren oder Werkleistungen sowie mit deren Lieferung
verbundene Dienstleistungen durch die Firma Mix Fördertechnik und Stahlbau GmbH,
Hohe Buche 9, 97996 Niederstetten (im folgenden LIEFERANT) gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern,
es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
2. Angebot, Unterlagen, Vertragsschluss
1. Die Konditionen für die Waren oder Werkleistungen von LIEFERANT sind
freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wurde. Dies
gilt auch für die Darstellung von Waren in Katalogen, in sonstigen
Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, außer
Gegenteiliges wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine solche Darstellung
stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden
zu bestellen.
2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Werkleistung erklärt der Kunde
verbindlich sein Vertragsangebot. LIEFERANT wird den Zugang der Bestellung des
Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar, außer wenn LIEFERANT dies ausdrücklich
erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine
verbindliche Annahme von LIEFERANT dar.
3. LIEFERANT ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. LIEFERANT kann die Annahme der Bestellung -
etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen dem Kunden
überlassenen Unterlagen behält sich LIEFERANT das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet
sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von LIEFERANT.
3. Widerrufsrecht
1. Sofern Kunde seine Willenserklärung als Verbraucher abgegeben hat, steht Ihm
gem. § 312d Abs. 2 iVm § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Ein Kunde, der Verbraucher
ist kann daher im Regelfall (zu den Ausnahmen siehe Ziff. 2.) seine
Willenserklärung, die auf den Abschluss des Vertrages gerichtet war, widerrufen
(§§ 312d Abs. 1 Satz 1, 355 BGB). Der Widerruf bedarf keiner Begründung
(§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB)
2. Das Widerrufsrecht besteht u.a. gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht bei
Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
a. bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von
Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung),
b. bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und
c. auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2
BGB i.V.m. mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Mix Fördertechnik und Stahlbau GmbH
Hohe Buche 9
97996 Niederstetten
Deutschland
Fax: +49 (0)7932 / 60 50 94
info@mix-foerdertechnik.de
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zin-sen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der
Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise bestimmen sich nach den jeweiligen, bei Vertragsschluss von
LIEFERANT gemachten Preisangaben in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Darstellung
von Waren in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen von
LIEFERANT. Die Preise sind bindend.
2. Gegenüber Verbrauchern ist in den Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer
enthalten. Diese gelten gegenüber Verbrauchern zuzüglich Transportkosten, sofern
keine abweichende Vereinbarung mit LIEFERANT getroffen wurde.
3. Gegenüber Unternehmern gibt LIEFERANT lediglich den Nettopreis an. Die
gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen enthalten. Sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen und berechnet, zuzüglich etwaiger weiterer Steuern, Abgaben und
Zölle, Transport und Verpackung, sofern hierzu nichts Abweichendes vereinbart
wurde.
4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist
LIEFERANT berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen
oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine ÄÄnderung des Marktpreises oder durch
Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten
Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem
vereinbarten Preis, hat Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses
Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht
werden.
6. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der
Ware den Preis ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
7. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a.
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber
dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
vorbehalten.
8. Sofern Rechnungen von LIEFERANT an Kunden nicht bis zu der in der Rechnung
genannten Zahlungsfrist von Kunden beglichen sind, befindet sich Kunde in
Verzug. Bei Zahlungsverzug erheben LIEFERANT pauschal Mahngebühren von 5 EUR je
Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer
oder gar kein Schaden entstanden ist.
5. Erfüllungsort und Gefahrübergang
1. Erfüllungsort für Warenlieferungen an Unternehmer ist der Sitz von
LIEFERANT, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei Verbrauchern liegt der
Erfüllungsort am Wohnsitz des Verbrauchers.
2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit Übergabe der
Ware auf den Verbraucher über.
3. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer
über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
6. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behält sich LIEFERANT das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Unternehmern bleiben die gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher
LIEFERANT gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche
Eigentum von LIEFERANT. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den
anerkannten Saldo, soweit LIEFERANT Forderungen gegenüber dem Unternehmer in
laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).
3. Dem Unternehmer ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes die
Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur
unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer entweder Zug um Zug
Bezahlung erhält oder gegenüber seinem Käufer den Vorbehalt macht, dass das
Eigentum erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er seine Zahlungsverpflichtung
gegenüber dem Wiederverkäufer erfüllt hat.
4. Der Unternehmer tritt die aus dem Wiederverkauf entstehenden Forderungen schon
mit Vertragsschluss insgesamt an LIEFERANT zur Sicherung ab, Lieferant nimmt die Abtretung
hiermit an. Bis auf Widerruf
ist der Unternehmer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder Vorliegen anderer
gewichtiger Anhaltspunkte, die eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers nahe
legen, ist LIEFERANT berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Unternehmers zu
widerrufen. Weiter kann LIEFERANT nach vorheriger Androhung die Offenlegung der
Sicherungsabtretung der Forderungen des Unternehmers gegenüber den Zweitkäufern
verlangen sowie nach Einhaltung einer angemessenen Frist die abgetretenen
Forderungen verwerten.
5. Der Unternehmer hat im Falle des Widerrufs LIEFERANT umgehend alle zur
Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Informationen zu erteilen.
6. Soweit der Wert der Sicherungsrechte die gesicherten Ansprüche um mehr als
20 % übersteigt, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Freigabe eines
entsprechenden Teils der Sicherungsrechte zu. Mit Erfüllung aller gesicherten
Ansprüche erlöschen die Sicherungsrechte.
7. Be- und Verarbeitung der Ware durch Unternehmer erfolgt stets im Namen und
im Auftrag von LIEFERANT. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt
LIEFERANT an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
LIEFERANT gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, LIEFERANT
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des
Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
9. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde LIEFERANT
unverzüglich zu unterrichten.
10. Der Kunde hat LIEFERANT alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen
Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
7. Sachmängel, Verjährung
1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl,
ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
LIEFERANT ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Bei Unternehmern leistet LIEFERANT für Mängel der Ware oder Werkleistung
zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Für Schäden und vergebliche
Aufwendungen, die dem Kunden durch Mängel der Ware oder Werkleistung entstehen,
gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 8.
4. Verbraucher haben LIEFERANT offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2
Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
5. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und
Mengenabweichungen untersuchen und LIEFERANT erkennbare Mängel innerhalb einer
Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel
sind LIEFERANT innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6. Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadensersatz) verjähren
gegenüber Verbrauchern zwei Jahre nach Ablieferung der Ware, gegenüber Unternehmer
ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
7. Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 7.6 gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß
§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 634a BGB (Baumängel) und § 479
Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und in den Fällen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LIEFERANT sowie bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung,
den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung von LIEFERANT nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Mängelansprüche für Sachmängel an Waren oder Werkleistungen erstrecken sich
nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Lieferung auf falscher
Behandlung durch den Kunden oder Dritte, v.a. auf einer nach der
Produktinformation nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung
beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind.
9. LIEFERANT gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung für Schäden
1. LIEFERANT haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer
Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für
Schäden aus einer von LIEFERANT zu vertretenden Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem
Produkthaftungsgesetz.
9. Datenschutz
1. LIEFERANT erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden.
Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Ohne
Einwilligung des Kunden wird LIEFERANT Bestands- und Nutzungsdaten, persönlichen
Daten d.h. den Namen, die Anschrift, den Wohnort, die e-Mail-Adresse sowie
Telefon und Faxnummer des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit
dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Mit dem in
der Anfrage liegenden Vertragsangebot erteilt der Kunde die Einwilligung in die
Speicherung seiner Daten.
2. Mit der gesondert abgedruckten Datenschutzinformation
unterrichtet LIEFERANT seine Kunden
über:
Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für
die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen
personenbezogenen Daten;
das Widerspruchsrecht des Kunden zur Erstellung und Verwendung seines
anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und
zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes von LIEFERANT;
die Weitergabe von Daten an von LIEFERANT beauftragte und zur Beachtung der
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für
die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware,
das Recht auf unentgeltliche Auskunft der bei LIEFERANT gespeicherten
personenbezogenen Daten des Kunden;
das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei LIEFERANT
gespeicherten personenbezogenen Daten.
10. Abtretungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher
Zustimmung von LIEFERANT abtreten. LIEFERANT wird Einverständnis nur aus
wichtigem Grund verweigern.
2. Zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde
nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen
berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit Ansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis selbst zulässig.
11. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel
1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist der Sitz von LIEFERANT, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
LIEFERANT ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen
EU-Mitgliedsstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der Geschäftssitz von LIEFERANT. LIEFERANT ist auch berechtigt, die in
diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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