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Mix Fördertechnik
und Stahlbau GmbH
Hohe Buche 9
D-97996 Niederstetten
Tel: +49(0)7932-605095
Fax: +49(0)7932-605094

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Mix Fördertechnik und Stahlbau GmbH für die Lieferung von Waren und Werkleistungen sowie hiermit verbundene Dienstleistungen.

1. Allgemeines

1. Für die Lieferungen von Waren oder Werkleistungen sowie mit deren Lieferung verbundene Dienstleistungen durch die Firma Mix Fördertechnik und Stahlbau GmbH, Hohe Buche 9, 97996 Niederstetten (im folgenden LIEFERANT) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebot, Unterlagen, Vertragsschluss

1. Die Konditionen für die Waren oder Werkleistungen von LIEFERANT sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wurde. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, außer Gegenteiliges wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine solche Darstellung stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen.
2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Werkleistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. LIEFERANT wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, außer wenn LIEFERANT dies ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme von LIEFERANT dar.
3. LIEFERANT ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. LIEFERANT kann die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich LIEFERANT das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LIEFERANT.

3. Widerrufsrecht

1. Sofern Kunde seine Willenserklärung als Verbraucher abgegeben hat, steht Ihm gem. § 312d Abs. 2 iVm § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Ein Kunde, der Verbraucher ist kann daher im Regelfall (zu den Ausnahmen siehe Ziff. 2.) seine Willenserklärung, die auf den Abschluss des Vertrages gerichtet war, widerrufen (§§ 312d Abs. 1 Satz 1, 355 BGB). Der Widerruf bedarf keiner Begründung (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB)
2. Das Widerrufsrecht besteht u.a. gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
  • Widerrufsrecht

    Widerrufsbelehrung
    1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
    2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
    a. bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung),
    b. bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und
    c. auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Mix Fördertechnik und Stahlbau GmbH
    Hohe Buche 9
    97996 Niederstetten
    Deutschland

    Fax: +49 (0)7932 / 60 50 94
    info@mix-foerdertechnik.de

    Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zin-sen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise
    Bei einer Dienstleistung erlischt ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    4. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise bestimmen sich nach den jeweiligen, bei Vertragsschluss von LIEFERANT gemachten Preisangaben in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Darstellung von Waren in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen von LIEFERANT. Die Preise sind bindend.
    2. Gegenüber Verbrauchern ist in den Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Diese gelten gegenüber Verbrauchern zuzüglich Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit LIEFERANT getroffen wurde.
    3. Gegenüber Unternehmern gibt LIEFERANT lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und berechnet, zuzüglich etwaiger weiterer Steuern, Abgaben und Zölle, Transport und Verpackung, sofern hierzu nichts Abweichendes vereinbart wurde.
    4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist LIEFERANT berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
    5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine ÄÄnderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware den Preis ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
    7. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
    8. Sofern Rechnungen von LIEFERANT an Kunden nicht bis zu der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist von Kunden beglichen sind, befindet sich Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug erheben LIEFERANT pauschal Mahngebühren von 5 EUR je Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

    5. Erfüllungsort und Gefahrübergang

    1. Erfüllungsort für Warenlieferungen an Unternehmer ist der Sitz von LIEFERANT, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei Verbrauchern liegt der Erfüllungsort am Wohnsitz des Verbrauchers.
    2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
    3. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
    4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

    6. Eigentumsvorbehalt

    1. Bei Verbrauchern behält sich LIEFERANT das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
    2. Bei Unternehmern bleiben die gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher LIEFERANT gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche Eigentum von LIEFERANT. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit LIEFERANT Forderungen gegenüber dem Unternehmer in laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).
    3. Dem Unternehmer ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer entweder Zug um Zug Bezahlung erhält oder gegenüber seinem Käufer den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wiederverkäufer erfüllt hat.
    4. Der Unternehmer tritt die aus dem Wiederverkauf entstehenden Forderungen schon mit Vertragsschluss insgesamt an LIEFERANT zur Sicherung ab, Lieferant nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Unternehmer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder Vorliegen anderer gewichtiger Anhaltspunkte, die eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers nahe legen, ist LIEFERANT berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Unternehmers zu widerrufen. Weiter kann LIEFERANT nach vorheriger Androhung die Offenlegung der Sicherungsabtretung der Forderungen des Unternehmers gegenüber den Zweitkäufern verlangen sowie nach Einhaltung einer angemessenen Frist die abgetretenen Forderungen verwerten.
    5. Der Unternehmer hat im Falle des Widerrufs LIEFERANT umgehend alle zur Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Informationen zu erteilen.
    6. Soweit der Wert der Sicherungsrechte die gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte zu. Mit Erfüllung aller gesicherten Ansprüche erlöschen die Sicherungsrechte.
    7. Be- und Verarbeitung der Ware durch Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von LIEFERANT. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt LIEFERANT an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von LIEFERANT gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, LIEFERANT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
    8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
    9. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde LIEFERANT unverzüglich zu unterrichten.
    10. Der Kunde hat LIEFERANT alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

    7. Sachmängel, Verjährung

    1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. LIEFERANT ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
    2. Bei Unternehmern leistet LIEFERANT für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die dem Kunden durch Mängel der Ware oder Werkleistung entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 8.
    4. Verbraucher haben LIEFERANT offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
    5. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und LIEFERANT erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind LIEFERANT innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    6. Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadensersatz) verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre nach Ablieferung der Ware, gegenüber Unternehmer ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
    7. Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 7.6 gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 634a BGB (Baumängel) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LIEFERANT sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung, den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung von LIEFERANT nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    8. Mängelansprüche für Sachmängel an Waren oder Werkleistungen erstrecken sich nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Lieferung auf falscher Behandlung durch den Kunden oder Dritte, v.a. auf einer nach der Produktinformation nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind.
    9. LIEFERANT gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

    8. Haftung für Schäden

    1. LIEFERANT haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von LIEFERANT zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

    9. Datenschutz

    1. LIEFERANT erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird LIEFERANT Bestands- und Nutzungsdaten, persönlichen Daten d.h. den Namen, die Anschrift, den Wohnort, die e-Mail-Adresse sowie Telefon und Faxnummer des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Mit dem in der Anfrage liegenden Vertragsangebot erteilt der Kunde die Einwilligung in die Speicherung seiner Daten.
    2. Mit der gesondert abgedruckten Datenschutzinformation unterrichtet LIEFERANT seine Kunden über:

  • Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
  • das Widerspruchsrecht des Kunden zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes von LIEFERANT;
  • die Weitergabe von Daten an von LIEFERANT beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware,
  • das Recht auf unentgeltliche Auskunft der bei LIEFERANT gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden;
  • das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei LIEFERANT gespeicherten personenbezogenen Daten.
  • 10. Abtretungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

    1. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von LIEFERANT abtreten. LIEFERANT wird Einverständnis nur aus wichtigem Grund verweigern.
    2. Zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis selbst zulässig.

    11. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

    1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von LIEFERANT, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. LIEFERANT ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    3. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von LIEFERANT. LIEFERANT ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    Sie können sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ausdrucken oder abspeichern und hier herunterladen

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